FAQ / Häufig gestellte Fragen
Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Energiepreisbremse
Die staatlichen Energiepreisbremsen werden laut Regierungserklärung von Bundeskanzler Scholz zum ursprünglich vorgesehenen Termin am 31.12.2023 auslaufen.
Das stimmt. Zwischenzeitlich hatten Bundesregierung und Bundestag beschlossen, dass die Energiepreisbremsen noch einmal verlängert werden - und zwar bis Ende März 2024. Auch die EU hatte bereits zugestimmt.
Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesregierung nun die Finanzierung verschiedener Vorhaben, unter anderem auch die der Verlängerung der Energiepreisbremsen, neu regeln.
Daher enden die Preisbremsen nun zum 31.12.2023, dem ursprünglich im Gesetz vorgesehenen Termin.
Die Energiepreisbremse wird in der Rechnung für die Lieferzeiträume zwischen 01.01.2023 und 31.12.2023 berücksichtigt. Diese Entlastung finden Sie auch auf Ihrer nächsten Jahresrechnung, auch wenn diese erst im Jahr 2024 erstellt wird. Ab dem 01.01.2024 gelten wieder Ihre vertraglich vereinbarten Preise ohne Entlastung durch die Preisbremse.
Das bedeutet, dass für Sie ab dem 01.01.2024 der in Ihrem Vertrag vereinbarte, reguläre Preis Ihres Tarifs wieder gilt. Die Entlastung durch die Preisbremsen entfällt. In Ihrer nächsten Jahresrechnung werden die Zeiträume mit und ohne Preisbremse transparent für Sie dargestellt.
Wenn Sie von der Preisbremse profitiert haben, endet zum 01.01.2024 der Zeitraum, in dem der Abschlag um den Entlastungsbetrag der Gas- oder Wärmepreisbremse reduziert wurde. Sie können Ihren Abschlag auch jederzeit selbst in unserem Kundencenter-Online anpassen.
Nein, hier gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Das Ende der Preisbremsen ist eine Vorgabe der Bundesregierung, die wir als Energieanbieter umsetzen müssen.
Preisanpassung zum 01.01.2024
- Loggen Sie sich in unser Online-Kundencenter ein:
kundencenter-energiestandort.de - Wenn Sie sich neu registrieren, benötigen Sie Ihre Kunden- und Zählernummer. Diese finden Sie auf Ihrem Brief rechts oben oder z. B. auf Ihrer letzten Rechnung.
- Unter "Persönliches & Verträge -> Vertragsübersicht" finden Sie einen Button, unter dem Sie jeweils aktuell sehen, ob und in welche Tarife Sie wechseln können.
- Mit nur einem Klick wechseln Sie in einen günstigeren Tarif.
Sollte der Wechsel über das Online-Kundencenter nicht möglich sein, senden Sie uns einfach eine E-Mail an produktwechsel@hnvg.de.
Die Preise an den Großhandelsmärkten haben sich 2023 stabilisiert, wenn auch auf einem deutlich höheren Niveau als vor Beginn der Gaskrise und weiterhin starken Schwankungen. Dennoch sind die Beschaffungskosten des Versorgers gesunken. Aufgrund der langfristigen Beschaffungsstrategie spiegeln sich die hohen Gaspreise der Vergangenheit dennoch auch noch im aktuellen Preis wider.
Preissenkend wirken sich außerdem reduzierte Umlagen aus. Steigen werden ab dem Jahr 2024 die Kosten für die Netzentgelte sowie die CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).
Wir versenden aktuell Preissenkungen an unsere Kundinnen und Kunden. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt des Versands dieses Schreibens vom Gesetzgeber noch nicht entschieden ist, ob die Mehrwertsteuer auf Gas bereits zum Jahreswechsel wieder von 7 auf 19 Prozent steigt (gesetzlich vorgesehen ist die Senkung aktuell bis zum 31.03.2024). Die Mehrwertsteuer werden wir zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in der geltenden Höhe weitergeben.
Derzeit wird politisch diskutiert, die Preisbremsen bis zum 31.03.2024 zu verlängern. Sollte dies so beschlossen werden, profitieren Sie weiterhin von einem Preisdeckel im Gas von 12,00 ct/kWh brutto auf 80 % Ihres Verbrauchs.
Preise und Abschläge
Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Ihre Gasrechnung besteht immer aus einer verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Komponente. Der Grundpreis ist dabei die vom Verbrauch unabhängige Komponente und enthält beispielsweise Kosten für den Zähler und die Abrechnung.
Ihre Gasrechnung besteht immer aus einer verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Komponente. Der Verbrauchspreis ist dabei die vom Verbrauch abhängige Komponente und gibt den Preis für eine von Ihnen verbrauchte Kilowattstunde (kWh) an.
Im Netto-Arbeitspreis (Verbrauchspreis) für Gas sind folgende Umlagen enthalten:
- Erdgassteuer
- Konzessionsabgabe (Abgabe an die Städte und Gemeinden für die Nutzung der öffentlichen Flächen für das Gasnetz)
- CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
- Bilanzierungsumlage
- Konvertierungsumlage
- Gasspeicherumlage
Sie finden die aktuellen Informationen zur Bilanzierungs-, Konvertierungs- und die Gasspeicherumlage auf der Webseite des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe: Trading Hub Europe > Veröffentlichungen > Preise > Entgelte und Umlagen.
Die Grundversorgung wird langfristig beschafft, um den Kundinnen und Kunden Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Gas zu einem verlässlichen Preis anbieten zu können.
Die Mengen von Kunden, die in die Ersatzversorgung fallen, müssen kurzfristig zu den aktuell geltenden Marktpreisen am sogenannten Spotmarkt eingekauft werden. Diese können stark von den langfristigen Preisen abweichen, da unter anderem die geopolitische Lage großen Einfluss auf die Gaspreise hat und im letzten Jahr zur Gaskrise geführt hat.
Seit der letzten EnWG-Novelle ist die Bindung des Ersatzversorgungspreises an den Grundversorgungspreis aufgehoben. Der Ersatzversorgungstarif kann zu aktuellen Marktpreisen kalkuliert und jeweils zum 1. und 15. eines Monats durch die Veröffentlichung auf der Homepage angepasst werden.
Weitere Informationen und Preise finden Sie unter Grund- und Ersatzversorgung.
Die Abschlagsbeträge sind Zahlungen für die bereits geleisteten Gaslieferungen. Sie werden mit der Jahresabrechnung verrechnet. Bei der Jahresabrechnung wird mit der Zählerablesung die tatsächlich bezogene Gasmenge abgerechnet. Für ein Jahr wird der zu erwartende Rechnungsbetrag in zwölf gleiche Teile geteilt.
Sie bezahlen somit monatlich etwa den Betrag, für den Sie auch Energie verbrauchen. Durch die gleichmäßige Zahlung über ein Jahr werden Sie vor einer hohen Einmalzahlung geschützt, und wir bezahlen mit Ihren Abschlägen das an Sie gelieferte Gas.
Neueinzug: Wenn Sie sich neu bei uns anmelden, teilen Sie uns Ihren zu erwartenden Verbrauch mit. Mit Ihren Angaben und unseren Erfahrungswerten legen wir einen Abschlagsbetrag fest.
Nach einer Jahresabrechnung: Die Höhe des Abschlags ermitteln wir aus Ihrem persönlichen Verbrauchsverhalten der letzten Abrechnung(en) und multiplizieren diesen mit den aktuellen bzw. künftigen Preisen. So ergibt sich Ihr neuer Abschlagsbetrag bis zur nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.
Energie wie Gas, Wärme oder Strom, aber auch Wasser spielt in unserem Leben eine zentrale Rolle und die vorhandenen Ressourcen gehen schneller zur Neige. Verschiedene Einspar- und Effizienzmaßnahmen helfen, den Verbrauch zu minimieren und somit Geld zu sparen. Tipps und Tricks finden Sie auf unserer Website unter Energiesparen
Eine persönliche Beratung zu Ihrem Energiesparpotenzial erhalten Sie bei der Energieagentur Heilbronn:
www.energieagentur-heilbronn.de